Externer Gefahrgutbeauftragter

Der Umgang mit Gefahrgütern setzt ein umfangreiches Wissen der beteiligten Personen voraus. So will es das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), das Betriebsverfassungsgesetz und das Arbeitsschutzgesetz. Und alle zwei Jahre werden Anforderungen und Verhaltensweisen durch Überarbeitung der ADR und GGVSEB aktualisiert.

Hier muss jedes Unternehmen, das Gefahrgüter versendet oder befördert und nicht befreit ist, auf dem Laufenden bleiben.

Hilfreich ist es dann, sich Rat oder entsprechende Dienstleistungen bei einem externen Gefahrgutbeauftragten zu holen.

loadCONSULT unterstützt Sie hier professionell.

loadCONSULT kann auch als externer Gefahrgutbeauftragter von Ihnen genutzt werden.

In diesen Funktionen

  • beraten wir Sie bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgutbeförderung
  • erstellen wir die notwendigen Dokumente und jährlichen Berichte
  • prüfen wir den Schulungsbedarf Ihrer Mitarbeiter
  • unterstützen wir Sie bei der Einführung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen oder schweren Verstößen
  • erstellen wir für Sie Arbeitsanweisungen


Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Nutzung eines externen Gefahrgutbeauftragten schont eigene Ressourcen
  • loadCONSULT kombiniert Kosten sparend das Wissen um Ladungssicherung, Verpackungsmitteleinsatz und Gefahrgutbeförderung und damit Ihren administrativen Aufwand