Nicht jeder ist ein gelernter Jurist, aber man sollte wissen, welche Verordnungen beachtet werden müssen, wenn das eigene Unternehmen Waren per Fuhrunternehmen oder eigenen Fahrzeugen verschickt, oder man selbst ein Fuhrunternehmen oder eine Spedition betreibt.
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§ 22 STVO
§ 22 der STVO (Straßenverkehrsordnung) sagt unter anderem, dass bei der Ladungssicherung die anerkannten Regeln der Technik beachtet werden müssen.
Kennen Sie die?
So schreibt die VDI-Richtlinie 2700, als anerkannte Regel der Technik, die regelmäßige Schulung der an der Beladung Beteiligten vor, mindestens alle 3 Jahre.
§ 130 OWiG
§ 130 des OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) bestimmt, dass ein Unternehmer seine Aufsichtspflicht verletzt, wenn er Aufsichtsmaßnahmen unterlässt.
Kennen Sie Ihre Aufsichtsmaßnahmen hinsichtlich der Organisation der Verladearbeiten?
§ 412 HGB
§ 412 HGB (Handelsgesetzbuch) legt fest: „Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden,…
Kennen Sie die Begriffe beförderungssicher, verkehrssicher, betriebssicher?
§ 22 BGV
§ 22 der BGV D 29 Fahrzeuge (Berufsgenossenschaft-Verordnung) schreibt vor, dass zusätzliche Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sein müssen, wenn eine Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein nicht gewährleistet ist.
Wissen Sie, welche Hilfsmittel und in welchem Umfang sie vorhanden sein müssen?
DGUV Grundsatz 308-001
Der Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925) der Berufsgenossenschaft beschreibt die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen. Denn ohne diese Ausbildung darf z.B. ein Gabelstapler nicht gefahren werden. Darauf hat der Unternehmer zu achten, ansonsten verhält er sich ordnungswidrig, was ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Kennen Sie die Voraussetzungen, die ein Gabelstaplerfahrer dabei erfüllen muss?
§ 4 DGUV V1
Die Unfallverhütungsvorschrift der DGUV schreibt in der Vorschrift 1 im § 4 vor, dass Staplerfahrer jährlich zu unterweisen sind und schriftlich vom Unternehmer beauftragt werden müssen.
Ebenso hat der Unternehmer gemäß Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV § 12 eine Betriebsanweisung für den Betrieb von Flurförderzeugen zu erstellen.
Liegt die für Ihren Betrieb auch vor?