Die DIN EN 12640 regelt die Mindestanforderungen an Zurrpunkte an Transportfahrzeugen etc. Im Mai 2020 hat es Änderungen in dieser Norm gegeben:
- Sie gilt nun auch für alle intermodalen Einheiten (z.B. Container) sowie auch für kleine Nutzfahrzeuge unter 3,5 t zGM.
- Die erlaubte belastbare Kraft der Zurrpunkte wurde im Bereich der kleinen Kfz bis 3,5 t zGM neu geregelt:
- Fahrzeuge mit weniger als 0,75 t zGM mindestens 400 daN je Zurrpunkt
- Fahrzeuge von 0,75 t bis 3,5 t zGM mindestens 600 daN je Zurrpunkt
unverändert:
- Fahrzeuge von 3,5 t bis 7,5 t zGM mindestens 800 daN je Zurrpunkt
- Fahrzeuge von 7,5 t bis 12 t zGM mindestens 1.000 daN je Zurrpunkt
- Fahrzeuge von mehr als 12 t zGM und intermodiale Einheiten mindestens 2.000
daN je Zurrpunkt